Dr. Michael Krause
Universität Gesamthochschule Paderborn
Bemerkungen zur Beziehung zwischen dem Begriff technische Anleitung und
Kriterien zur Beurteilung ihrer Qualität (1)
Die meisten in der Fachliteratur dargestellten Sammlungen von Qualitätskriterien
für technische Dokumentation wirken pragmatisch zusammengestellt,
oft auch beziehungslos zusammengewürfelt. Ein umfassender, ordnender
und begründender theoretischer Rahmen fehlt. (2) Der Hauptgrund für
dieses Defizit liegt sicherlich darin, dass (a) verschiedenen Dokumenttypen
sehr unterschiedliche Aufgaben zu erfüllen haben und (b) sich die
jeweils heranzuziehenden Qualitätskriterien an jenen Aufgaben orientieren
müssen. Ein Allround-System zur Beurteilung technischer Dokumentation
käme daher einer ‚eierlegenden Wollmilchsau' gleich. Es ist daher
zweckmäßiger, nach Qualitätskriterien nur eines bestimmten
Dokumenttyps mit einheitlichen Funktionen zu suchen.
Ein derartiger und im Rahmen von Technikkommunikation sicherlich wichtiger
Dokumenttyp ist die technische Anleitung. Um für technische Anleitungen
ein praktikables, einigermaßen in sich geschlossenes System solcher
Kriterien einzuführen, das dazu noch so etwas wie einen theoretischen
Rahmen bietet, gehe ich folgendermaßen vor: Zunächst definiere
und erläutere ich die Begriffe technische Anleitung und Handlung.
Daraus leite ich ein hierarchisches System von Qualitätskriterien
ab. - Die Diskussion der Folgen wird zeigen, ob und in wieweit damit ein
Ansatzpunkt für ein solches System gegeben ist. Senden Sie Ihren Beitrag
an mkrause@hrz.upb.de.
Technische Anleitung -
eine Arbeitsdefinition samt Erläuterung
Leider kenne ich bisher keine im Umkreis von Technikkommunikation allgemein
anerkannte Definition des Begriffs technische Anleitung, weder unter dieser
noch unter einer verwandten Bezeichnung (3). Solch eine Definition würde
nicht nur helfen, Missverständnisse und Mehrdeutigkeiten zu verringern,
sondern könnte auch ein Fundament für die Entwicklung von Qualitätskriterien
liefern, welche man zur Entwicklung und Beurteilung solcher Anleitungen
heranziehen kann.
In den folgenden Absätzen stelle ich eine Arbeitsdefinition zur
Diskussion. Der kursiv gedruckte Teil enthält die Kerndefinition
mit ihren zwei Hauptfunktionen, die folgenden zwei ebenfalls eingerückten,
'normal' gedruckten Absätze beinhalten zweckmäßige Ergänzungen.
Anschließend folgen Erläuterungen zur Kerndefinition.
Der Begriff technische Anleitung bezeichnet eine Kategorie
technischer Dokumentation, welche sich von anderen Kategorien durch folgende
Zielsetzungen unterscheidet
-
Die technische Anleitung definiert Zielgruppen (Adressaten)(4) zusammen
mit deren produktbezogenen Handlungsspielraum (5), um
-
deren Vertreter möglichst rasch, umfassend - je nach Produkt und
Anwendungssituation mehr oder minder nachhaltig - jene Fähigkeiten
und Fertigkeiten zu vermitteln, welche sie benötigen, um mit oder
an dem Produkt selbstständig, direkt und sicher angestrebte Handlungsziele
im jeweiligen Handlungsspielraum zu erreichen.
An den Endverbraucher gerichtete technische Anleitungen bieten dem Hersteller
zusätzliche Nutzenpotenziale im Bereich Marketing und zwar bei der
Werbung für das Produkt, bei der Förderung des Verkaufs von Zusatz-
und Nachfolgeprodukten sowie bei der Verbreitung der Corporate Identity
des Herstellers. Kurzsichtige Marktstrategen übersehen dabei gelegentlich,
dass aus psychologischen Gründe solch Zusatznutzen nur dann eintreten
kann, wenn die Anleitung die Kerndefinition erfüllt. Ist dies nicht
gewährleistet, können solche Marketing-Maßnahmen gegenteilige
Effekte auslösen.
Aus juristischer Sicht gilt die technische Anleitung als Bestandteil
des betreffenden Produkts. Aus linguistischer, pädagogischer oder
psychologischer Sicht gehört sie zur Klasse handlungs- oder tätigkeitsleitender
Gebrauchstexte; der Begriff Gebrauchstext schließt hierbei natürlich
auch Abbildungen, Visualisierungen und andere Formen der Gestaltung ein.
Obige Arbeitsdefinition ist funktional als auch universal. Sie ist funktional,
da sie zwei Funktionen in den Vordergrund stellt: (1) Definition von Zielgruppe
und deren Handlungsspielraum, (2) Anleiten zum Handeln innerhalb des zulässigen
Bereichs. (6)
Die erste Funktion bleibt oft implizit, nämlich dann, wenn vom
Umgang mit dem Produkt keine Gefahr ausgeht. Damit eine neu zu erstellende
Anleitung ihre zweite Funktion - das eigentliche Anleiten - erfüllen
kann, benötigt der Technikredakteur ein Konzept. Dieses Konzept fußt
einerseits auf Ergebnissen vorausgehender Analysen (u. a. die Zielgruppe(n),
das Produkt und dessen Anwendungssituationen). Andererseits berücksichtigt
das Konzept ein relativ allgemein definiertes System von Qualitätskriterien
(oder Qualitätsanforderungen) zur Überwachung der Umsetzung des
Konzepts. Das Konzept betrifft praktisch alle Entscheidungen, die während
der Entwicklung der neuen Anleitung auftauchen können. Seine Entscheidungen
betreffen neben allgemeinen ökonomischen, personellen und arbeitsorganisatorischen
Planungsfragen u. a.:
-
das Medium:
Papier oder Online? Umfang des Dokuments?
-
typografisch-gestalterische Elemente:
Kennzeichnet der Autor gleichwertige Handlungsalternativen mit Aufzählungszeichen?
Nummeriert er zwingende Folgen Handlungsschritten und dies konsequent?
Setzt er Fotos oder Strichzeichnungen ein?.
-
sprachlich-stilistische Elemente:
Definiert der Autor unvermeidliche Fachbegriffe rechtzeitig?
Spricht er den Leser direkt an? Wenn ja, unter welchen Umständen?
Sofern der Technikredakteur keinem Redaktionshandbuch (style guide) verpflichtet
ist, bleibt für sein Konzept ein großer Ermessensspielraum trotz
jener Grenzen, die ihm die Ergebnisse der analytischen Schritte bescheren.
Liegt das Konzept fest, so gilt als wichtigste Metaregel seines Systems
der Qualitätssicherung, bei der Umsetzung des Konzepts konsistent
vorzugehen, also vorher getroffene Entscheidungen konsequent umzusetzen.
Mangel an Konsistenz irritiert und frustriert die Vertreter der jeweiligen
Zielgruppe, wirkt sich also zerstörerisch auf deren Motivation aus.
Die Definition ist universal, weil sie einerseits zwanglos als Oberbegriff
für alle möglichen, bisher uneinheitlich und unscharf voneinander
abgegrenzten anleitenden Technikdokumente zu dienen vermag. (7) Andererseits
lässt sie sich ohne großen Aufwand anpassen zur Definition anderer
Typen tätigkeitsleitender Gebrauchstexte (vom medizinischen Beipackzettel
bis zum Kochbuch (8)).
Kritik am Missbrauch von Benutzer
und verwandten Bezeichnungen
Obige Kerndefinition klingt manchem Leser zunächst sehr akademisch,
nämlich überflüssig kompliziert. Dieser Eindruck beginnt
zu verblassen, sobald man sich mit den Definitionselementen näher
befasst. Um deren Zweckmäßigkeit exemplarisch zu verdeutlichen
gehe ich auf die erste Funktion der Kerndefinition ein (Definition der
Zielgruppen und ihrer Handlungsspielräume), um dabei auf eine theoretisch
wie praktisch wichtige Unterscheidung hinzuweisen, nämlich die Unterscheidung
zwischen Benutzer und Laborator.
Beispiel 1:
Wer ein Auto fährt, es also benutzt, ist nicht automatisch dazu
befugt, Autos zu reparieren oder gar ein TÜV-Gutachten zu erstellen.
Hingegen: Ein Kfz-Mechaniker, der gerade ein Auto repariert, benutzt es
dabei eigentlich nicht, obwohl er diesen Gegenstand professionell ausgiebig
bearbeitet mit dem Ziel, die Benutzbarkeit jenes Objekts zu prüfen,
zu sichern, wieder herzustellen oder zu verbessern.
Beispiel 2:
Wer fernsieht, also einen Fernseher benutzt, ist nicht automatisch
befugt, dessen Gehäuse zu öffnen ("Hochspannung! Lebensgefahr!").
Vom Fernsehtechniker hingegen erwarte ich, dass er dank seiner Berufsausbildung
(eigentlich) auch ohne explizite Warnung weiß, wann er das Gehäuse
gefahrlos öffnen kann, um z. B. defekte Teile auszutauschen. Nur,
weil er kompetent ein Gerät repariert, kann man auch diesen Fachmann
nicht als Benutzer dieses Geräts bezeichnen!
Ich verallgemeinere: Mindestens zweierlei Kategorien von Personen begleiten
ein Produkt während dessen Lebensspanne. Der Hauptunterschied zwischen
Vertretern beider Kategorien zeigt sich vor allem in der Zielsetzung und
Art ihres Verhaltens gegenüber dem Produkt. Vertreter der einen Kategorie
nehmen den vom Hersteller beabsichtigten und bereitgestellten Produktnutzen
wahr: Sie sind die eigentlichen Benutzer (Anwender, Nutznießer oder
Nutzer) des Produkts. (9)
Die Vertreter der zweiten Kategorie hingegen beeinflussen (dank ihrer
beruflichen Qualifikation) die Benutzbarkeit des Produkts, benutzen es
aber - streng genommen - nicht. Noch einmal: Produktbezogenes, professionelles
Handeln durch Vertreter der zweiten Kategorie prüft oder verändert
direkt oder indirekt die Nutzbarkeit (und damit auch die Nützlichkeit)
des fraglichen Produkts. Dabei ist es weder sprachlich, noch psychologisch
zu rechtfertigen, jenes Verhalten mit ‚anwenden', ,benutzen' oder ‚nutzen'
gleichzusetzen. Um Vertreter der zweiten Kategorie von der Kategorie echter
Benutzer abzusetzen, führe ich sie die vorläufige Bezeichnung
Laborator (10)ein. Dieser Kategorie gehören - je nach Produkt - Fachleute
ganz unterschiedlicher Berufe an, z. B. Transport-, Montage-, Service-
/ Wartungspersonal, ja sogar Recyclingfachleute.
Die folgenden Tabelle verdeutlicht noch einmal, dass sich die Rollen
des Benutzers und des Laborators sich nicht nur in ihren Handlungszielen
unterscheiden, sondern auch 'objektiv', nämlich in Art und Umfang
juristisch zulässiger Handlungen.
Tabelle 1: Einteilung der Benutzer technischer Anleitungen in
Benutzer und Laborator unter Berücksichtigung von Handlungsziel und
Rolle des Produkts
| |
Benutzer technischer Anleitungen |
|
Benutzer |
Laborator |
| Zulässige Handlungsziele |
Ausschöpfen des Produktnutzensim Rahmen des bestimmungsgemäßen
Gebrauchs (egal ob beruflich od. privat) |
Qualitatives oder quantitatives Verändern (einschließlich
Prüfung) der Nutzbarkeit des Produkts |
| Rolle des Produkts |
Mittel (Werkzeug, Instrument) zu einem Zweck, der über das Produkt
hinausweist. |
Produkt als Gegenstand (Objekt) potenzieller Veränderungen durch
professionelles Handeln. |
Es gibt zwei Grundsituationen, welche dafür sprechen, die Trennung
beider Kategorien aufzuheben:
-
Eine Aufhebung der Unterscheidung ist zweckmäßig bei zumutbarem
(oder zulässigem) Rollentausch: (11) Manch Produkt erwartet vom Benutzer,
dass er es nicht nur nutzt sondern auch pflegt. Dabei geht die Annahme
ein, dass die Mitglieder der Zielgruppe dazu in der Lage sind, ohne sich
selbst, andere Personen, das Produkt und dessen Umfeld zu gefährden
bzw. zu schädigen. Ein - durchaus kritisches - Beispiel dazu: Ein
Käufer stellt den PC auf, schließt ihn an, installiert Betriebssystem
und Applikationen (typische Handlungen des Laborators), bevor er letztere
(zusammen mit dem Rechner) nutzt. (12) - Ein Rollentausch liegt auch dann vor,
wenn der Kfz-Mechaniker sein eigenes Auto repariert (zulässiger Rollentausch).
-
Eine nur scheinbare Aufhebung der Unterscheidung beider Rollen liegt vor,
wenn man Vertreter beider Kategorien gemeinsam anspricht als Benutzer technischer
Anleitungen (oder: als Benutzer technischer Dokumentation). Die Scheinbarkeit
geht daraus hervor, dass Vertreter beider Kategorien beim Handeln am gleichen
Produkt in der Regel nicht nur völlig verschiedene Handlungsziele
verfolgen, sondern dabei inhaltlich wie formal verschiedene Dokumentation
heranziehen.
In der Aus- und Weiterbildungs- sowie in der Beraterliteratur des Technikredakteurs
kommt die aus der Definition technische Anleitung abgeleitete Unterscheidung
handelnder Personen in Benutzer und Laborator bisher nicht vor. Mein Eindruck
ist vielmehr: Bisherige Definitionsversuche z. B. verwandter Begriffe z.
B. von Benutzerinformation berücksichtigen zunächst nur den Benutzer
und schließen dann - in der Regel stillschweigend und ohne Begründung (13)
- die Kategorie des Laborators ein. Ein Beispiel für solch ein - aus
logischer Sicht befremdliches - Vorgehen bietet die VDI-Richtlinie 4500
"Technische Dokumentation - Blatt 1: Benutzerinformation". (14)
Der Begriff Handlung
In der Kerndefinition von technischer Anleitung kam der Begriff des Handlungsziels
vor. Damit gerät der Begriff Handlung ins Spiel. In der Psychologie (15)
meint die schlichteste Fassung des Begriffs Handlung nichts anderes als
zielgerichtetes (motorisches) Verhalten. Demnach wäre es die Hauptaufgabe
technischer Anleitungen solches zielgerichtete Verhalten zu unterstützen. (16)
Mit dem Ziel vor Augen, dem Technikredakteur ein theoretisch fundiertes
System von Qualitätskriterien technischer Anleitungen vorzuschlagen,
bevorzuge ich - in loser Anlehnung an Vertreter der sog. Handlungsregulationstheorie (17)
- eine etwas aufwändigere Definition, deren zusätzliche Elemente
ich umgehend kommentiere.
Als Handlung (18) bezeichne ich jenes zielgerichtet menschliche Verhalten,
-
welches nutzenorientiert,
-
geplant und
-
geregelt,
-
teils hierarchisch, teils sequentiell geordnet,
-
teils bewusst, teils automatisiert abläuft.
... nutzenorientiert ...: Menschen verfolgen nicht nur Ziele, sondern sie
versprechen sich dabei einen Nutzen (und wenn er nur im Vermeiden eines
Schadens besteht). Der subjektive Nutzen ist ein wesentlicher Bestandteil
der Motivation. Eine gute, weil nützliche technische Anleitung berücksichtigt
die Motivation zielgruppenspezifisch sowohl vor der Entscheidung zu handeln
(Antriebsregulation) als auch während der anschließenden Ausführung
der Handlung (Ausführungsregulation). Der Technikautor ist gut beraten,
beim Anleiten nicht nur das Ziel der Handlung, sondern vor allem den damit
erreichbaren Nutzen zu verdeutlichen, besonders dann, wenn letzterer nicht
offensichtlich ist.
... geplant ...: Die Planung betrifft das Wie und Womit der Zielerreichung.
Beim Planen der erforderlichen Abfolge von Verhaltensweisen und der dabei
einzusetzenden Hilfsmittel (Werkzeuge etc.) nimmt der Mensch gewissermaßen
das Erreichen seines Handlungsziels vorweg. Eine gute Anleitung unterstützt
ihn bei der Planung. Dabei berücksichtigt sie die psychologische Unterscheidung
zwischen Aufgabe und Problem: Ein Mensch, der sein Ziel mit bekannten Verfahren
und Hilfsmitteln erreicht, bewältigt eine Aufgabe. Muss er vorher
das Wie und Womit klären, wie z. B. während des Kennenlernens
eines neuen Produkts, löst ein Problem. Ein Autor tut gut daran, stets
daran zu denken, dass die meisten Leser technische Anleitungen als Hilfsmittel
beim Problemlösen benutzen.
... geregelt ...: Während der Durchführung einer Handlung
treten gewöhnlich Abweichungen auf, die meist zur Anpassung des eigenen
Verhaltens an unerwartet eingetretenen Bedingungen, selten aber zum Verzicht
auf das Handlungsziel führen. Das Anpassen wie das Verzichten geschieht
durch kognitive, emotionale und motivationale Regelungs- oder Rückkopplungsprozesse
im Rahmen der sog. Ausführungsregulation. Unzureichende Rückmeldungen
frustrieren und beeinträchtigen die Motivation und somit die Ausführungsregulation
selbst. Technische Anleitungen haben daher dafür zu sorgen, dass die
handelnde Person rechtzeitig eindeutige Rückmeldung sowie geeignete
Hilfestellung bei einer erforderlichen Anpassung des Handlungsplans erhält.
... teils hierarchisch, teils sequentiell geordnet ...: Handlungen setzen
sich gewöhnlich aus Teilhandlungen und diese aus Handlungsschritten
zusammen. In der Regel gibt es teils verbindlich festgelegte, teils frei
wählbare Abfolgen von Schritten und Teilhandlungen, oft mit unterschiedlicher
Effizienz. Die professionell erstellte technische Anleitung hat also darauf
zu achten, dass die handelnde Person möglichst einer optimalen Sequenz
folgt. Ferner, um die Übertragbarkeit von Handlungsschritten und deren
Abfolge auf verwandte Situationen zu gewährleisten, müssen Anleitungen
passende Begründungen und Erklärungen anbieten. Das begleitende
beschreibende oder/und erklärende (deklarative) Wissen kann die Anleitung
- je nach Zielgruppe - auch in Form von Analogien und Metaphern vermitteln.
... teils bewusst, teils automatisiert ...: Gewohnheitsmäßig
ausgeführte Handlungen beanspruchen unser Bewusstsein kaum. Letzteres
wird im Alltag häufig erst dann beteiligt, wenn die Soll-Ist-Abweichungen
ein solches Ausmaß erreichen, dass ebenfalls automatisierte Anpassungsprozeduren
sie nicht mehr bewältigen können. Die durch Gewohnheitsbildung
erreichbare Entlastung des Bewusstseins kommt anderen kognitiven Prozessen
zugute. Technische Anleitungen sollen daher die Gewohnheitsbildung fördern.
Eine positiver Beitrag könnte darin bestehen, dass der Autor mnemotechnische
'Tricks' in sein Konzept aufnimmt. (19)
Folgen für die Entwicklung eines Systems
zur Qualitätssicherung technischer Anleitungen
Aus den erläuterten Definitionen von technischer Anleitung und Handlung
dürfte deutlich geworden sein, dass Handlungskompetenz das Wichtigste
ist, was eine technische Anleitung zu vermitteln hat: Erfolgreiches Handeln
steht an erster Stelle. Erfolg ist dabei definiert einerseits durch Art
und Umfang der erreichbaren Handlungsziele im zulässigen Handlungsspielraum
(potenzielle Effektivität), andererseits durch die subjektiv erlebte
Leichtigkeit, diese Ziele tatsächlich zu erreichen (Effizienz).
Dass zum Erwerb jener Handlungskompetenz neben prozeduralem auch deklaratives
Wissen zu vermitteln ist, dass beiderlei Wissen nur über verständlich
dargebotene sprachlich (Text) oder anschaulich (Bild) kodierte Gedanken
kommunizierbar ist, dass jene kodierten Informationen auf dafür geeigneten
Medien leserlich festgehalten sein müssen: Dies gehört alles
zum Bereich notwendiger Bedingungen, die man nicht mit der hinreichenden
Bedingung verwechseln darf (nachweisbare Handlungskompetenz dank Anleitung).
Die Beziehungen zwischen Wissen, seiner symbolischen Darstellung und den
dafür erforderlichen Zeichenträgern (Medien) sind keineswegs
beliebig, sondern bilden einerseits ein hierarchisches Gefüge mit
mehreren aufeinander bezogenen Ebenen.
Jede technische Anleitung lässt sich als konkrete Ausprägung
eines solchen Gefüges interpretieren und dementsprechend analysieren.
Die Ebenen Handlung, Wissen, Text / Bild sowie deren mediale Verankerung
sind - wie angedeutet - nicht unabhängig voneinander. Die Form der
Pyramide soll helfen, die wichtigste Beziehung zwischen den Ebenen zu verdeutlichen:
die Unterscheidung zwischen notwendigen und hinreichenden Bedingungen für
die Qualität technischer Anleitungen.
In dieser Pyramide gelten folgende Aussagen:
-
Qualitätsmängel auf einer niedrigeren Ebene schränken die
mögliche Qualität einer höheren Ebene ein.
-
Hohe Qualität auf einer niedrigen Ebene erlaubt keinerlei Aussage
über die Qualität einer darüber liegenden Ebene.
Beispiele:
-
Die beste Anleitung taugt nichts, wenn sie aus einer völlig unleserlichen
Fotokopie besteht oder wenn die Online-Dokumentation nicht zugänglich
ist, weil das System bereits zusammengebrochen ist (Medium).
-
Ein vorzüglich gedruckter (Medium), aber unverständliche Anleitung
(Text) liefert weder das erforderliche Rahmenwissen (Wissen), noch bietet
er eindeutige interpretierbares prozedurales Wissen (Handeln).
-
Eine nachlässig aufgebaute Produktbeschreibung in Form einer Strichzeichnung
mit konfuser und inkonsequenter Bezeichnung der Bedienelemente (deklaratives
Wissen) erschwert das Umsetzen in zielgerichtetes Verhalten (Handeln).
Um den Rahmen des Aufsatzes nicht zu sprengen, beschränke ich mich hier auf eine sehr grobe Beschreibung der Qualitätsebenen. (20) Die (Teil-) Ebenen Handlung, Wissen, Text / Bild und Medium bündeln theoretisch wie praktisch zusammengehörige qualitätsbezogene Aussagen. Diese kann man sowohl als an den Autor gerichtete wertende Forderungen lesen, deren Beachtung qualitativ gute Dokumentation verspricht. Ein Beurteiler kann sie aber auch als ein theoretisch begründetes System von Qualitätskriterien heranziehen. (21)
Jede Ebene entspricht einer Makrokategorie, welche untergeordnete Kategorien enthält, die sowohl beim Erstellen wie beim Beurteilen technischer Anleitungen nützlich sind. Die Abgrenzungen der Makrokategorien wie die der einzelnen Kategorien sind zwar unscharf. Doch beeinträchtigen diese Unschärfen die Anwendbarkeit der Kriterien kaum, zumal sich jedes konkrete anleitende Dokument sich als eine Art 'Gewebe' (also Text!) aus diesen Kategorien interpretieren lässt.
Handlung
Die Bezeichnung H. Steht hier nicht für zielgerichtetes Verhalten (gemäß obiger Definition von H.), sondern für prozedurales Wissen, welches für die Ausführung zielgerichteten Verhaltens erforderlich ist. Einige Kategorien, welche der Technikredakteur zur Vermittlung solchen Wissens heranzieht, lauten imperativ formuliert
- Handlungslogik verwenden!
- Ziel und Nutzen der Handlung darstellen!
- Handlungssicherheit gewährleisten
- Sachliche Richtigkeit prüfen!
- Vollständigkeit benötigter Information prüfen!
Die wichtigste Kategorie ist dabei "Handlungslogik verwenden!", zumal sie in gewisser Hinsicht die übrigen subsummiert. (22)
Wissen
Diese Bezeichnung steht hier für deklaratives, also beschreibendes und erklärendes Wissen. Handeln wurzelt in jenem Weltwissen des Individuums und kann ohne deklaratives Wissen nicht stattfinden. In Analogie zum Faktor Gliederung / Ordnung des Hamburger gilt es, erforderliches Rahmenwissen für das Handeln gedanklich wie optisch geordnet und gegliedert zu vermitteln.
Text
Diese Bezeichnung steht hier - in Abwandlung der Faktoren Einfachheit sowie Kürze/Prägnanz des Hamburger Modells - für syntaktisch-grammatikalische und semantische Forderungen nach (umgangs-) sprachlicher Korrektheit und (fach-) sprachlicher Treffsicherheit.
Bild
Diese Bezeichnung steht hier für Forderungen nach Bildqualität und gelungener Bild-Text-Integration. "Bild" umfasst in meinem Modell ein sehr breites Spektrum. Es beinhaltet nicht nur Abbildungsformen (Foto, Strichzeichnung), Visualisierungen (Veranschaulichungsformen wie Schaltpläne, Diagramme) und konventionelle Symbole (wie Icons und Leseleitzeichen), sondern überlappt sich mit u. a. mit bestimmten Formen typographischer Gestaltung (wie Listen und Tabellen). (23) Beide Teilaspekte behandelt mein Modell bisher noch relativ undifferenziert. Durch Diskussionsbeiträge erhoffe ich mir zusätzliche Anregungen.
Gestaltung
Diese Bezeichnung steht hier nicht nur für die Forderung angemessener Auswahlkriterien bei der Wahl des Mediums (24) und medienspezifischer Darbietungsformen der notwendigen Informationen, sondern auch um eine konsequente mikro- wie makrotypografische Gestaltung des gesamten Dokuments.
Zusammenfassung und Ausblick
Es ist zwar bedauerlich, dass existierende Gesetze, Normen und Richtlinien bisher kaum dazu beitragen, die technische Anleitung auf eine nützliche, also für den Technikredakteur hilfreiche Art und Weise zu definieren.
Um das dadurch verursachte Chaos unsauber definierter, willkürlich zusammengewürfelter Qualitätskriterien zur Entwicklung und Beurteilung etwas zu entwirren, stelle ich eine funktionale Definition des Begriffs technische Anleitung zur Diskussion. Besagte Definition rückt die Handlungsziele der jeweiligen Zielgruppe in den Vordergrund. Hiermit gerät eine psychologische Definition von Handlung in den Mittelpunkt der Bemühungen, ein umfassenderes System theoretisch begründeter und praktisch anwendbarer Qualitätskriterien zu entwickeln.
Der hier nur angedeutete psychologische Ansatz erübrigt keineswegs die unter dem Begriff Funktionsdesign propagierte systematische Anwendung einer linguistisch geprägten (Sprach-) Handlungstheorie. (25) Im Gegenteil: Beide Ansätze könnten sich meines Erachtens bestens ergänzen. Daher begrüße ich Möglichkeiten der Zusammenarbeit.
Literatur:
- Ballstaedt, Stephan-P. (1997): Wissensvermittlung. Die Gestaltung von Lernmaterial. Weinheim: Beltz (PVU).
- Groeben, Norbert (1982): Leserpsychologie: Textverständnis -Textverständlichkeit. Münster: Aschendorff.
- Hacker, Winfried (1998): Allgemeine Arbeitspsychologie. Psychische Regulation von Arbeitstätigkeiten. Bern (etc.): Huber.
- Krause, Michael (1993): Kriterienkatalog für das Begutachten von Abschlußarbeiten. In: tekom Nachrichten, Heft 4/93, S. 62 - 65.
- Krause, Michael (1994): Anleitungen begutachten - mit System. In: tekom Nachrichten, Heft 1/94, S. 74 - 77.
- Muthig, Jürgen & Schäflein-Armbrüster, Robert (1999): Funktionsdesign: eine universelle und flexible Standardisierungstechnik. In: WEKA-Praxis-Handbuch Technische Dokumentation. Hrsg. von Falko Riedel, Klaus-Dieter Walter & Christine Wallin-Felkner. Augsburg: WEKA-Fachverlag für technische Führungskräfte (s. d. Abschnitt 8.2.7.7).
- Ring, Peter (1995): The PQM system. How to write better instruction manuals, and control their quality yourself! (2nd reprint 1998). Charlottenlund (DK): PRC-Press.
- Volpert, Walter: Das Modell der hierarchisch-sequentiellen Handlungsorganisation. In: Volpert, Walter (1994): Wider die Maschinenmodelle des Handelns. Aufsätze zur Handlungsregulationstheorie. Lengereich (etc.): Pabst, S. 15 - 37.
Anmerkungen:
- Den vorliegenden Diskussionsbeitrag revidiere ich ständig; den aktuellen Stand verrät das Datum in der Fußzeile. Die Grundgedanken waren Teil meines Vortrags im Rahmen der Hochschultagung der tekom 2000 in Berlin (12.-13.10.2000).
- Oder das Verständnis vorhandener Ansätze bleibt unzureichend: Neben der Auflistung aller Verständlichkeitsfaktoren findet man die zusätzliche Forderung nach Verständlichkeit, als ob jener übergeordnete Begriff geheime Zusätze enthielte.
- Das "itl-Lexikon für technische Kommunikation" kennt den Begriff technischen Anleitung gar nicht, dafür jenen der Instruktion
(itl 1998, S. 140). - Das "Wörterbuch zur technischen Kommunikation und Dokumentation" spezifiziert zwar den Begriff Anleitung (S. 24: ‚Anleitung, mehrsprachige'; S. 25:‚Anleitung, strukturierte'), setzt aber dessen Definition als bekannt voraus (Hennig/Tjarks-Sobhani 1998). - Auch die VDI-Richtlinie 4500 "Technische Dokumentation, Blatt 1: Benutzerinformation" bietet keine als Definition akzeptable Formulierung des zentralen Begriffs Benutzerinformation (VDI 1995).
- Dies geschieht oft nicht explizit, nämlich solange die Folgen produktbezogene Handelns harmlos bleiben.
- Typische Formulierungen in Gesetzen, Normen und Richtlinien: "bestimmungsgemäßer Gebrauch", "bestimmungsgemäße Verwendung"; aus sprachlicher Sicht beziehen sich beide Ausdrücke auf den Benutzer, nicht auf den Laborator (s. u.).
- Für die Zielgruppen, nicht für den Hersteller: Dies ist keineswegs selbstverständlich!
- Dazu gehören mindestens jene 20 Bezeichnungen, welche man dem "Wörterbuchs zur technischen Kommunikation und Dokumentation" entnehmen kann (Hennig/Tjarks-Sobhani 1998): Bedienungsanleitung, Benutzerinformation, Betriebsanleitung, Betriebsanweisung, Bildanleitung, Gebrauchsanleitung, Gebrauchsanweisung, Hantierungsvorschrift, Installationsanleitung, Konstruktionshandbuch, Kurzanleitung, Kurzreferenz, Manual, Montageanleitung, Referenzhandbuch, Serviceanleitung, Sofortanleitung, Wartungsanleitung, Wartungshandbuch, Werkstatthandbuch.
- Insofern ist es kein Zufall, dass Aus- und Weiterbildungskurse der FH Hannover und der tecteam GmbH das Kochbuch als didaktischen Einstieg wählen, um daran das Strukturieren handlungsleitender Dokumente mittels SGML oder HTML zu üben.
- Übrigens unabhängig davon, ob es sich um Konsumartikel oder Investitionsgüter handelt.
- Die Unterscheidung selbst ist mir wichtiger als die Bezeichnung Laborator, die ich gerne durch eine selbst(!)verständlichere tauschen würde.
- Nur im post-sales Bereich denkbar!
- Ob die Annahme der Zulässigkeit beim konkreten Käufer zutrifft, hängt von Vorbildung, Vorerfahrung ab. Noch kritischer zu sehen ist die vermutete Zulässigkeit beim Einsetzen oder Austauschen einer Karte auf dem Motherboard. Dies verdeutlicht, dass der sog. Rollentausch den Handlungsspielraum der fraglichen Person meist nur begrenzt erweitert: Der reguläre Benutzer darf den Videorekorder neue Empfangskanäle suchen lassen, nicht aber dessen Magnetköpfe austauschen.
- Möglicherweise über den gedanklich unzulänglich kontrollierten und logisch nicht zulässigen Umkehrschluss:
Alle <Benutzer (von Produkten)> sind <Benutzer von Anleitungen>; daraus "folgt":
Alle Benutzer von Anleitungen sind <Benutzer (von Produkten)>.
- Zu ihrem Zweck äußert sich jene Richtlinie im Vorwort (VDI 1995, S. 2, Absatz 1):
"Diese VDI-Richtlinie beschreibt den Stand der Technik für die Planung, Gestaltung, Herstellung und Anwendung technischer Dokumentationen als Bindeglied zwischen Produkt (Hersteller) und Benutzer (Anwender) im Gesamtbereich industrieller Erzeugnisse." - Eine explizite, klare Definition von ‚Benutzerinformation' und ‚Benutzer' sucht man auf ihren 24 Seiten vergebens. Einer Definition am nächsten kommt unter "1 Grundlagen", "1.1 Allgemeines" (S. 3, erster Absatz):
"Die Benutzerinformation dient dazu, alle Nutzen-Elemente und den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Produkts darzustellen, um den Benutzer eine vollständige, sichere und effektive Produktnutzung zu ermöglichen. Ziel der Hersteller ist außerdem die Kundenzufriedenheit, die Bindung des Kunden an das Unternehmen und die Sicherung von Folgeaufträgen." - Die nun folgende unzulässige Begriffsausweitung von Benutzer zum Laborator findet implizit in einer Abbildung statt (S. 2, Bild 1). Dort schließt eine Box mit dem Titel ‚Benutzerinformation' Tätigkeiten ein, die größtenteils mit Benutzung nichts mehr gemein haben: "Angaben über Transport, Installation, Montage, Inbetriebnahme, (…) Instandhaltung einschließlich Wartung, Beseitigung von Störungen, Demontage, Recycling, …".
- Hier im Rahmen des Kognitivismus verstanden als empirische Wissenschaft vom menschlichen Erleben und Verhalten. Die Bewussseinspsychologie des 19. Jahrhunderts klammerte das Verhalten aus, der Behaviorismus bis Mitte des 20. Jahrhunderts hingegen das (bewusste) Erleben.
- Nach Dorsch 1998, S. 348 gilt Handlung als "eine oft komplexe Abfolge von Bewegungen, die ein Individuum ausführt. Von dem bloßen Verhalten hebt sich die H. dadurch ab, daß sie auf die Erreichung eines Zieles gerichtet ist."
- Zum Beispiel Hacker 1998, Volpert 1994.
- Die sowjetisch geprägte Terminologie ostdeutscher Psychologen bevorzugt die Bezeichnung Tätigkeit; um damit zugleich den gesellschaftlichen Wert des Tuns hervorzuheben; schließlich verstand man sich im Sozialismus als Volk der Werktätigen. Tätigkeit gilt dort konsequent als übergeordnete Sinneinheit zu Handlung, Teilhandlung und Operation.
- Auch das Meiden negativ wirkender Anreizen gehört hierher: Man beachte dass im aktuellen Kontext sich jede Irritation des Lesers nicht im Sinne eines anregenden Zusatzes auswirkt (vgl. Ballstaedt, Mandl et al.), sondern einfach frustriert! Daher sind Merkmale des beschlossenen Konzepts konsequent und für den Leser 'berechenbar' umzusetzen (Metakriterium der Qualität technischer Anleitungen).
- An dem zugrunde liegenden Qualitätsmodell arbeite ich seit über 10 Jahren (vgl. Krause 19 a b); die aktuelle Fassung werde ich demnächst etwas detaillierter beschreiben und ebenfalls zur Diskussion stellen.
- Ihr besonderer Wert besteht dabei weniger in einer abschließenden quantitativen Gesamtbeurteilung (Stichwort: Benotung), sondern bei der differenzierten qualitativen Analyse (Stichwort: Profil der Stärken und Schwächen).
- Ein formal sehr ähnliches Konzept beim "Handlungslogik verwenden" verfolgt Ring seit 1995 (ders. 1998).
- Vgl. Ballstaedt 1997
- Unter Berücksichtigung von Zielgruppe, Informationsziele, Produkt und seiner Anwendungssituation.
- Für den Technikredakteur ist auch der komplementär deutbare Handlungsbegriff aus der Linguistik von Bedeutung. Für die Technikdokumentation haben ihn Muthig & Schäflein-Armbrüster nutzbar gemacht (dies., u. a. 1999). Der linguistische Begriff der Sprachhandlung verhält sich komplementär zum psychologischen, u. a. weil erstere dem Technikautor, letztere dem handelnden Leser zuzuordnen ist. In einschlägiger Literatur besteht die Tendenz, diesen wesentlichen Unterschied zu vernachlässigen.