Dr. Michael Krause
Universität Gesamthochschule Paderborn

Bemerkungen zur Beziehung zwischen dem Begriff technische Anleitung und Kriterien zur Beurteilung ihrer Qualität (1)

Die meisten in der Fachliteratur dargestellten Sammlungen von Qualitätskriterien für technische Dokumentation wirken pragmatisch zusammengestellt, oft auch beziehungslos zusammengewürfelt. Ein umfassender, ordnender und begründender theoretischer Rahmen fehlt. (2) Der Hauptgrund für dieses Defizit liegt sicherlich darin, dass (a) verschiedenen Dokumenttypen sehr unterschiedliche Aufgaben zu erfüllen haben und (b) sich die jeweils heranzuziehenden Qualitätskriterien an jenen Aufgaben orientieren müssen. Ein Allround-System zur Beurteilung technischer Dokumentation käme daher einer ‚eierlegenden Wollmilchsau' gleich. Es ist daher zweckmäßiger, nach Qualitätskriterien nur eines bestimmten Dokumenttyps mit einheitlichen Funktionen zu suchen.

Ein derartiger und im Rahmen von Technikkommunikation sicherlich wichtiger Dokumenttyp ist die technische Anleitung. Um für technische Anleitungen ein praktikables, einigermaßen in sich geschlossenes System solcher Kriterien einzuführen, das dazu noch so etwas wie einen theoretischen Rahmen bietet, gehe ich folgendermaßen vor: Zunächst definiere und erläutere ich die Begriffe technische Anleitung und Handlung. Daraus leite ich ein hierarchisches System von Qualitätskriterien ab. - Die Diskussion der Folgen wird zeigen, ob und in wieweit damit ein Ansatzpunkt für ein solches System gegeben ist. Senden Sie Ihren Beitrag an mkrause@hrz.upb.de.

Technische Anleitung -
eine Arbeitsdefinition samt Erläuterung

Leider kenne ich bisher keine im Umkreis von Technikkommunikation allgemein anerkannte Definition des Begriffs technische Anleitung, weder unter dieser noch unter einer verwandten Bezeichnung (3). Solch eine Definition würde nicht nur helfen, Missverständnisse und Mehrdeutigkeiten zu verringern, sondern könnte auch ein Fundament für die Entwicklung von Qualitätskriterien liefern, welche man zur Entwicklung und Beurteilung solcher Anleitungen heranziehen kann.

In den folgenden Absätzen stelle ich eine Arbeitsdefinition zur Diskussion. Der kursiv gedruckte Teil enthält die Kerndefinition mit ihren zwei Hauptfunktionen, die folgenden zwei ebenfalls eingerückten, 'normal' gedruckten Absätze beinhalten zweckmäßige Ergänzungen. Anschließend folgen Erläuterungen zur Kerndefinition.

Der Begriff technische Anleitung bezeichnet eine Kategorie technischer Dokumentation, welche sich von anderen Kategorien durch folgende Zielsetzungen unterscheidet

  1. Die technische Anleitung definiert Zielgruppen (Adressaten)(4) zusammen mit deren produktbezogenen Handlungsspielraum (5), um
  2. deren Vertreter möglichst rasch, umfassend - je nach Produkt und Anwendungssituation mehr oder minder nachhaltig - jene Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln, welche sie benötigen, um mit oder an dem Produkt selbstständig, direkt und sicher angestrebte Handlungsziele im jeweiligen Handlungsspielraum zu erreichen.
An den Endverbraucher gerichtete technische Anleitungen bieten dem Hersteller zusätzliche Nutzenpotenziale im Bereich Marketing und zwar bei der Werbung für das Produkt, bei der Förderung des Verkaufs von Zusatz- und Nachfolgeprodukten sowie bei der Verbreitung der Corporate Identity des Herstellers. Kurzsichtige Marktstrategen übersehen dabei gelegentlich, dass aus psychologischen Gründe solch Zusatznutzen nur dann eintreten kann, wenn die Anleitung die Kerndefinition erfüllt. Ist dies nicht gewährleistet, können solche Marketing-Maßnahmen gegenteilige Effekte auslösen.

Aus juristischer Sicht gilt die technische Anleitung als Bestandteil des betreffenden Produkts. Aus linguistischer, pädagogischer oder psychologischer Sicht gehört sie zur Klasse handlungs- oder tätigkeitsleitender Gebrauchstexte; der Begriff Gebrauchstext schließt hierbei natürlich auch Abbildungen, Visualisierungen und andere Formen der Gestaltung ein.

Obige Arbeitsdefinition ist funktional als auch universal. Sie ist funktional, da sie zwei Funktionen in den Vordergrund stellt: (1) Definition von Zielgruppe und deren Handlungsspielraum, (2) Anleiten zum Handeln innerhalb des zulässigen Bereichs. (6)

Die erste Funktion bleibt oft implizit, nämlich dann, wenn vom Umgang mit dem Produkt keine Gefahr ausgeht. Damit eine neu zu erstellende Anleitung ihre zweite Funktion - das eigentliche Anleiten - erfüllen kann, benötigt der Technikredakteur ein Konzept. Dieses Konzept fußt einerseits auf Ergebnissen vorausgehender Analysen (u. a. die Zielgruppe(n), das Produkt und dessen Anwendungssituationen). Andererseits berücksichtigt das Konzept ein relativ allgemein definiertes System von Qualitätskriterien (oder Qualitätsanforderungen) zur Überwachung der Umsetzung des Konzepts. Das Konzept betrifft praktisch alle Entscheidungen, die während der Entwicklung der neuen Anleitung auftauchen können. Seine Entscheidungen betreffen neben allgemeinen ökonomischen, personellen und arbeitsorganisatorischen Planungsfragen u. a.:

Sofern der Technikredakteur keinem Redaktionshandbuch (style guide) verpflichtet ist, bleibt für sein Konzept ein großer Ermessensspielraum trotz jener Grenzen, die ihm die Ergebnisse der analytischen Schritte bescheren. Liegt das Konzept fest, so gilt als wichtigste Metaregel seines Systems der Qualitätssicherung, bei der Umsetzung des Konzepts konsistent vorzugehen, also vorher getroffene Entscheidungen konsequent umzusetzen. Mangel an Konsistenz irritiert und frustriert die Vertreter der jeweiligen Zielgruppe, wirkt sich also zerstörerisch auf deren Motivation aus.

Die Definition ist universal, weil sie einerseits zwanglos als Oberbegriff für alle möglichen, bisher uneinheitlich und unscharf voneinander abgegrenzten anleitenden Technikdokumente zu dienen vermag. (7) Andererseits lässt sie sich ohne großen Aufwand anpassen zur Definition anderer Typen tätigkeitsleitender Gebrauchstexte (vom medizinischen Beipackzettel bis zum Kochbuch (8)).

Kritik am Missbrauch von Benutzer
und verwandten Bezeichnungen

Obige Kerndefinition klingt manchem Leser zunächst sehr akademisch, nämlich überflüssig kompliziert. Dieser Eindruck beginnt zu verblassen, sobald man sich mit den Definitionselementen näher befasst. Um deren Zweckmäßigkeit exemplarisch zu verdeutlichen gehe ich auf die erste Funktion der Kerndefinition ein (Definition der Zielgruppen und ihrer Handlungsspielräume), um dabei auf eine theoretisch wie praktisch wichtige Unterscheidung hinzuweisen, nämlich die Unterscheidung zwischen Benutzer und Laborator.

Beispiel 1:
Wer ein Auto fährt, es also benutzt, ist nicht automatisch dazu befugt, Autos zu reparieren oder gar ein TÜV-Gutachten zu erstellen. Hingegen: Ein Kfz-Mechaniker, der gerade ein Auto repariert, benutzt es dabei eigentlich nicht, obwohl er diesen Gegenstand professionell ausgiebig bearbeitet mit dem Ziel, die Benutzbarkeit jenes Objekts zu prüfen, zu sichern, wieder herzustellen oder zu verbessern.

Beispiel 2:
Wer fernsieht, also einen Fernseher benutzt, ist nicht automatisch befugt, dessen Gehäuse zu öffnen ("Hochspannung! Lebensgefahr!"). Vom Fernsehtechniker hingegen erwarte ich, dass er dank seiner Berufsausbildung (eigentlich) auch ohne explizite Warnung weiß, wann er das Gehäuse gefahrlos öffnen kann, um z. B. defekte Teile auszutauschen. Nur, weil er kompetent ein Gerät repariert, kann man auch diesen Fachmann nicht als Benutzer dieses Geräts bezeichnen!

Ich verallgemeinere: Mindestens zweierlei Kategorien von Personen begleiten ein Produkt während dessen Lebensspanne. Der Hauptunterschied zwischen Vertretern beider Kategorien zeigt sich vor allem in der Zielsetzung und Art ihres Verhaltens gegenüber dem Produkt. Vertreter der einen Kategorie nehmen den vom Hersteller beabsichtigten und bereitgestellten Produktnutzen wahr: Sie sind die eigentlichen Benutzer (Anwender, Nutznießer oder Nutzer) des Produkts. (9)

Die Vertreter der zweiten Kategorie hingegen beeinflussen (dank ihrer beruflichen Qualifikation) die Benutzbarkeit des Produkts, benutzen es aber - streng genommen - nicht. Noch einmal: Produktbezogenes, professionelles Handeln durch Vertreter der zweiten Kategorie prüft oder verändert direkt oder indirekt die Nutzbarkeit (und damit auch die Nützlichkeit) des fraglichen Produkts. Dabei ist es weder sprachlich, noch psychologisch zu rechtfertigen, jenes Verhalten mit ‚anwenden', ,benutzen' oder ‚nutzen' gleichzusetzen. Um Vertreter der zweiten Kategorie von der Kategorie echter Benutzer abzusetzen, führe ich sie die vorläufige Bezeichnung Laborator (10)ein. Dieser Kategorie gehören - je nach Produkt - Fachleute ganz unterschiedlicher Berufe an, z. B. Transport-, Montage-, Service- / Wartungspersonal, ja sogar Recyclingfachleute.

Die folgenden Tabelle verdeutlicht noch einmal, dass sich die Rollen des Benutzers und des Laborators sich nicht nur in ihren Handlungszielen unterscheiden, sondern auch 'objektiv', nämlich in Art und Umfang juristisch zulässiger Handlungen.

Tabelle 1: Einteilung der Benutzer technischer Anleitungen in Benutzer und Laborator unter Berücksichtigung von Handlungsziel und Rolle des Produkts
 
  Benutzer technischer Anleitungen 
Benutzer Laborator
Zulässige Handlungsziele Ausschöpfen des Produktnutzensim Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs (egal ob beruflich od. privat) Qualitatives oder quantitatives Verändern (einschließlich Prüfung) der Nutzbarkeit des Produkts 
Rolle des Produkts Mittel (Werkzeug, Instrument) zu einem Zweck, der über das Produkt hinausweist. Produkt als Gegenstand (Objekt) potenzieller Veränderungen durch professionelles Handeln.

Es gibt zwei Grundsituationen, welche dafür sprechen, die Trennung beider Kategorien aufzuheben:

In der Aus- und Weiterbildungs- sowie in der Beraterliteratur des Technikredakteurs kommt die aus der Definition technische Anleitung abgeleitete Unterscheidung handelnder Personen in Benutzer und Laborator bisher nicht vor. Mein Eindruck ist vielmehr: Bisherige Definitionsversuche z. B. verwandter Begriffe z. B. von Benutzerinformation berücksichtigen zunächst nur den Benutzer und schließen dann - in der Regel stillschweigend und ohne Begründung (13) - die Kategorie des Laborators ein. Ein Beispiel für solch ein - aus logischer Sicht befremdliches - Vorgehen bietet die VDI-Richtlinie 4500 "Technische Dokumentation - Blatt 1: Benutzerinformation". (14)

Der Begriff Handlung

In der Kerndefinition von technischer Anleitung kam der Begriff des Handlungsziels vor. Damit gerät der Begriff Handlung ins Spiel. In der Psychologie (15) meint die schlichteste Fassung des Begriffs Handlung nichts anderes als zielgerichtetes (motorisches) Verhalten. Demnach wäre es die Hauptaufgabe technischer Anleitungen solches zielgerichtete Verhalten zu unterstützen. (16)

Mit dem Ziel vor Augen, dem Technikredakteur ein theoretisch fundiertes System von Qualitätskriterien technischer Anleitungen vorzuschlagen, bevorzuge ich - in loser Anlehnung an Vertreter der sog. Handlungsregulationstheorie (17) - eine etwas aufwändigere Definition, deren zusätzliche Elemente ich umgehend kommentiere.

Als Handlung (18) bezeichne ich jenes zielgerichtet menschliche Verhalten,

... nutzenorientiert ...: Menschen verfolgen nicht nur Ziele, sondern sie versprechen sich dabei einen Nutzen (und wenn er nur im Vermeiden eines Schadens besteht). Der subjektive Nutzen ist ein wesentlicher Bestandteil der Motivation. Eine gute, weil nützliche technische Anleitung berücksichtigt die Motivation zielgruppenspezifisch sowohl vor der Entscheidung zu handeln (Antriebsregulation) als auch während der anschließenden Ausführung der Handlung (Ausführungsregulation). Der Technikautor ist gut beraten, beim Anleiten nicht nur das Ziel der Handlung, sondern vor allem den damit erreichbaren Nutzen zu verdeutlichen, besonders dann, wenn letzterer nicht offensichtlich ist.

... geplant ...: Die Planung betrifft das Wie und Womit der Zielerreichung. Beim Planen der erforderlichen Abfolge von Verhaltensweisen und der dabei einzusetzenden Hilfsmittel (Werkzeuge etc.) nimmt der Mensch gewissermaßen das Erreichen seines Handlungsziels vorweg. Eine gute Anleitung unterstützt ihn bei der Planung. Dabei berücksichtigt sie die psychologische Unterscheidung zwischen Aufgabe und Problem: Ein Mensch, der sein Ziel mit bekannten Verfahren und Hilfsmitteln erreicht, bewältigt eine Aufgabe. Muss er vorher das Wie und Womit klären, wie z. B. während des Kennenlernens eines neuen Produkts, löst ein Problem. Ein Autor tut gut daran, stets daran zu denken, dass die meisten Leser technische Anleitungen als Hilfsmittel beim Problemlösen benutzen.

... geregelt ...: Während der Durchführung einer Handlung treten gewöhnlich Abweichungen auf, die meist zur Anpassung des eigenen Verhaltens an unerwartet eingetretenen Bedingungen, selten aber zum Verzicht auf das Handlungsziel führen. Das Anpassen wie das Verzichten geschieht durch kognitive, emotionale und motivationale Regelungs- oder Rückkopplungsprozesse im Rahmen der sog. Ausführungsregulation. Unzureichende Rückmeldungen frustrieren und beeinträchtigen die Motivation und somit die Ausführungsregulation selbst. Technische Anleitungen haben daher dafür zu sorgen, dass die handelnde Person rechtzeitig eindeutige Rückmeldung sowie geeignete Hilfestellung bei einer erforderlichen Anpassung des Handlungsplans erhält.

... teils hierarchisch, teils sequentiell geordnet ...: Handlungen setzen sich gewöhnlich aus Teilhandlungen und diese aus Handlungsschritten zusammen. In der Regel gibt es teils verbindlich festgelegte, teils frei wählbare Abfolgen von Schritten und Teilhandlungen, oft mit unterschiedlicher Effizienz. Die professionell erstellte technische Anleitung hat also darauf zu achten, dass die handelnde Person möglichst einer optimalen Sequenz folgt. Ferner, um die Übertragbarkeit von Handlungsschritten und deren Abfolge auf verwandte Situationen zu gewährleisten, müssen Anleitungen passende Begründungen und Erklärungen anbieten. Das begleitende beschreibende oder/und erklärende (deklarative) Wissen kann die Anleitung - je nach Zielgruppe - auch in Form von Analogien und Metaphern vermitteln.

... teils bewusst, teils automatisiert ...: Gewohnheitsmäßig ausgeführte Handlungen beanspruchen unser Bewusstsein kaum. Letzteres wird im Alltag häufig erst dann beteiligt, wenn die Soll-Ist-Abweichungen ein solches Ausmaß erreichen, dass ebenfalls automatisierte Anpassungsprozeduren sie nicht mehr bewältigen können. Die durch Gewohnheitsbildung erreichbare Entlastung des Bewusstseins kommt anderen kognitiven Prozessen zugute. Technische Anleitungen sollen daher die Gewohnheitsbildung fördern. Eine positiver Beitrag könnte darin bestehen, dass der Autor mnemotechnische 'Tricks' in sein Konzept aufnimmt. (19)

Folgen für die Entwicklung eines Systems
zur Qualitätssicherung technischer Anleitungen

Aus den erläuterten Definitionen von technischer Anleitung und Handlung dürfte deutlich geworden sein, dass Handlungskompetenz das Wichtigste ist, was eine technische Anleitung zu vermitteln hat: Erfolgreiches Handeln steht an erster Stelle. Erfolg ist dabei definiert einerseits durch Art und Umfang der erreichbaren Handlungsziele im zulässigen Handlungsspielraum (potenzielle Effektivität), andererseits durch die subjektiv erlebte Leichtigkeit, diese Ziele tatsächlich zu erreichen (Effizienz).

Dass zum Erwerb jener Handlungskompetenz neben prozeduralem auch deklaratives Wissen zu vermitteln ist, dass beiderlei Wissen nur über verständlich dargebotene sprachlich (Text) oder anschaulich (Bild) kodierte Gedanken kommunizierbar ist, dass jene kodierten Informationen auf dafür geeigneten Medien leserlich festgehalten sein müssen: Dies gehört alles zum Bereich notwendiger Bedingungen, die man nicht mit der hinreichenden Bedingung verwechseln darf (nachweisbare Handlungskompetenz dank Anleitung). Die Beziehungen zwischen Wissen, seiner symbolischen Darstellung und den dafür erforderlichen Zeichenträgern (Medien) sind keineswegs beliebig, sondern bilden einerseits ein hierarchisches Gefüge mit mehreren aufeinander bezogenen Ebenen.

Jede technische Anleitung lässt sich als konkrete Ausprägung eines solchen Gefüges interpretieren und dementsprechend analysieren. Die Ebenen Handlung, Wissen, Text / Bild sowie deren mediale Verankerung sind - wie angedeutet - nicht unabhängig voneinander. Die Form der Pyramide soll helfen, die wichtigste Beziehung zwischen den Ebenen zu verdeutlichen: die Unterscheidung zwischen notwendigen und hinreichenden Bedingungen für die Qualität technischer Anleitungen.

In dieser Pyramide gelten folgende Aussagen:

Beispiele:
  1. Die beste Anleitung taugt nichts, wenn sie aus einer völlig unleserlichen Fotokopie besteht oder wenn die Online-Dokumentation nicht zugänglich ist, weil das System bereits zusammengebrochen ist (Medium).
  2. Ein vorzüglich gedruckter (Medium), aber unverständliche Anleitung (Text) liefert weder das erforderliche Rahmenwissen (Wissen), noch bietet er eindeutige interpretierbares prozedurales Wissen (Handeln).
  3. Eine nachlässig aufgebaute Produktbeschreibung in Form einer Strichzeichnung mit konfuser und inkonsequenter Bezeichnung der Bedienelemente (deklaratives Wissen) erschwert das Umsetzen in zielgerichtetes Verhalten (Handeln).

Um den Rahmen des Aufsatzes nicht zu sprengen, beschränke ich mich hier auf eine sehr grobe Beschreibung der Qualitätsebenen. (20) Die (Teil-) Ebenen Handlung, Wissen, Text / Bild und Medium bündeln theoretisch wie praktisch zusammengehörige qualitätsbezogene Aussagen. Diese kann man sowohl als an den Autor gerichtete wertende Forderungen lesen, deren Beachtung qualitativ gute Dokumentation verspricht. Ein Beurteiler kann sie aber auch als ein theoretisch begründetes System von Qualitätskriterien heranziehen. (21)

Jede Ebene entspricht einer Makrokategorie, welche untergeordnete Kategorien enthält, die sowohl beim Erstellen wie beim Beurteilen technischer Anleitungen nützlich sind. Die Abgrenzungen der Makrokategorien wie die der einzelnen Kategorien sind zwar unscharf. Doch beeinträchtigen diese Unschärfen die Anwendbarkeit der Kriterien kaum, zumal sich jedes konkrete anleitende Dokument sich als eine Art 'Gewebe' (also Text!) aus diesen Kategorien interpretieren lässt.

Handlung
Die Bezeichnung H. Steht hier nicht für zielgerichtetes Verhalten (gemäß obiger Definition von H.), sondern für prozedurales Wissen, welches für die Ausführung zielgerichteten Verhaltens erforderlich ist. Einige Kategorien, welche der Technikredakteur zur Vermittlung solchen Wissens heranzieht, lauten imperativ formuliert

Die wichtigste Kategorie ist dabei "Handlungslogik verwenden!", zumal sie in gewisser Hinsicht die übrigen subsummiert. (22)

Wissen
Diese Bezeichnung steht hier für deklaratives, also beschreibendes und erklärendes Wissen. Handeln wurzelt in jenem Weltwissen des Individuums und kann ohne deklaratives Wissen nicht stattfinden. In Analogie zum Faktor Gliederung / Ordnung des Hamburger gilt es, erforderliches Rahmenwissen für das Handeln gedanklich wie optisch geordnet und gegliedert zu vermitteln.

Text
Diese Bezeichnung steht hier - in Abwandlung der Faktoren Einfachheit sowie Kürze/Prägnanz des Hamburger Modells - für syntaktisch-grammatikalische und semantische Forderungen nach (umgangs-) sprachlicher Korrektheit und (fach-) sprachlicher Treffsicherheit.

Bild
Diese Bezeichnung steht hier für Forderungen nach Bildqualität und gelungener Bild-Text-Integration. "Bild" umfasst in meinem Modell ein sehr breites Spektrum. Es beinhaltet nicht nur Abbildungsformen (Foto, Strichzeichnung), Visualisierungen (Veranschaulichungsformen wie Schaltpläne, Diagramme) und konventionelle Symbole (wie Icons und Leseleitzeichen), sondern überlappt sich mit u. a. mit bestimmten Formen typographischer Gestaltung (wie Listen und Tabellen). (23) Beide Teilaspekte behandelt mein Modell bisher noch relativ undifferenziert. Durch Diskussionsbeiträge erhoffe ich mir zusätzliche Anregungen.

Gestaltung
Diese Bezeichnung steht hier nicht nur für die Forderung angemessener Auswahlkriterien bei der Wahl des Mediums (24) und medienspezifischer Darbietungsformen der notwendigen Informationen, sondern auch um eine konsequente mikro- wie makrotypografische Gestaltung des gesamten Dokuments.

Zusammenfassung und Ausblick

Es ist zwar bedauerlich, dass existierende Gesetze, Normen und Richtlinien bisher kaum dazu beitragen, die technische Anleitung auf eine nützliche, also für den Technikredakteur hilfreiche Art und Weise zu definieren.

Um das dadurch verursachte Chaos unsauber definierter, willkürlich zusammengewürfelter Qualitätskriterien zur Entwicklung und Beurteilung etwas zu entwirren, stelle ich eine funktionale Definition des Begriffs technische Anleitung zur Diskussion. Besagte Definition rückt die Handlungsziele der jeweiligen Zielgruppe in den Vordergrund. Hiermit gerät eine psychologische Definition von Handlung in den Mittelpunkt der Bemühungen, ein umfassenderes System theoretisch begründeter und praktisch anwendbarer Qualitätskriterien zu entwickeln. Der hier nur angedeutete psychologische Ansatz erübrigt keineswegs die unter dem Begriff Funktionsdesign propagierte systematische Anwendung einer linguistisch geprägten (Sprach-) Handlungstheorie. (25) Im Gegenteil: Beide Ansätze könnten sich meines Erachtens bestens ergänzen. Daher begrüße ich Möglichkeiten der Zusammenarbeit.

Literatur:

Anmerkungen:

  1. Den vorliegenden Diskussionsbeitrag revidiere ich ständig; den aktuellen Stand verrät das Datum in der Fußzeile. Die Grundgedanken waren Teil meines Vortrags im Rahmen der Hochschultagung der tekom 2000 in Berlin (12.-13.10.2000).
  2. Oder das Verständnis vorhandener Ansätze bleibt unzureichend: Neben der Auflistung aller Verständlichkeitsfaktoren findet man die zusätzliche Forderung nach Verständlichkeit, als ob jener übergeordnete Begriff geheime Zusätze enthielte.
  3. Das "itl-Lexikon für technische Kommunikation" kennt den Begriff technischen Anleitung gar nicht, dafür jenen der Instruktion
    (itl 1998, S. 140). - Das "Wörterbuch zur technischen Kommunikation und Dokumentation" spezifiziert zwar den Begriff Anleitung (S. 24: ‚Anleitung, mehrsprachige'; S. 25:‚Anleitung, strukturierte'), setzt aber dessen Definition als bekannt voraus (Hennig/Tjarks-Sobhani 1998). - Auch die VDI-Richtlinie 4500 "Technische Dokumentation, Blatt 1: Benutzerinformation" bietet keine als Definition akzeptable Formulierung des zentralen Begriffs Benutzerinformation (VDI 1995).
  4. Dies geschieht oft nicht explizit, nämlich solange die Folgen produktbezogene Handelns harmlos bleiben.
  5. Typische Formulierungen in Gesetzen, Normen und Richtlinien: "bestimmungsgemäßer Gebrauch", "bestimmungsgemäße Verwendung"; aus sprachlicher Sicht beziehen sich beide Ausdrücke auf den Benutzer, nicht auf den Laborator (s. u.).
  6. Für die Zielgruppen, nicht für den Hersteller: Dies ist keineswegs selbstverständlich!
  7. Dazu gehören mindestens jene 20 Bezeichnungen, welche man dem "Wörterbuchs zur technischen Kommunikation und Dokumentation" entnehmen kann (Hennig/Tjarks-Sobhani 1998): Bedienungsanleitung, Benutzerinformation, Betriebsanleitung, Betriebsanweisung, Bildanleitung, Gebrauchsanleitung, Gebrauchsanweisung, Hantierungsvorschrift, Installationsanleitung, Konstruktionshandbuch, Kurzanleitung, Kurzreferenz, Manual, Montageanleitung, Referenzhandbuch, Serviceanleitung, Sofortanleitung, Wartungsanleitung, Wartungshandbuch, Werkstatthandbuch.
  8. Insofern ist es kein Zufall, dass Aus- und Weiterbildungskurse der FH Hannover und der tecteam GmbH das Kochbuch als didaktischen Einstieg wählen, um daran das Strukturieren handlungsleitender Dokumente mittels SGML oder HTML zu üben.
  9. Übrigens unabhängig davon, ob es sich um Konsumartikel oder Investitionsgüter handelt.
  10. Die Unterscheidung selbst ist mir wichtiger als die Bezeichnung Laborator, die ich gerne durch eine selbst(!)verständlichere tauschen würde.
  11. Nur im post-sales Bereich denkbar!
  12. Ob die Annahme der Zulässigkeit beim konkreten Käufer zutrifft, hängt von Vorbildung, Vorerfahrung ab. Noch kritischer zu sehen ist die vermutete Zulässigkeit beim Einsetzen oder Austauschen einer Karte auf dem Motherboard. Dies verdeutlicht, dass der sog. Rollentausch den Handlungsspielraum der fraglichen Person meist nur begrenzt erweitert: Der reguläre Benutzer darf den Videorekorder neue Empfangskanäle suchen lassen, nicht aber dessen Magnetköpfe austauschen.
  13. Möglicherweise über den gedanklich unzulänglich kontrollierten und logisch nicht zulässigen Umkehrschluss:
    Alle <Benutzer (von Produkten)> sind <Benutzer von Anleitungen>; daraus "folgt":
    Alle Benutzer von Anleitungen sind <Benutzer (von Produkten)>.
  14. Zu ihrem Zweck äußert sich jene Richtlinie im Vorwort (VDI 1995, S. 2, Absatz 1):
    "Diese VDI-Richtlinie beschreibt den Stand der Technik für die Planung, Gestaltung, Herstellung und Anwendung technischer Dokumentationen als Bindeglied zwischen Produkt (Hersteller) und Benutzer (Anwender) im Gesamtbereich industrieller Erzeugnisse." - Eine explizite, klare Definition von ‚Benutzerinformation' und ‚Benutzer' sucht man auf ihren 24 Seiten vergebens. Einer Definition am nächsten kommt unter "1 Grundlagen", "1.1 Allgemeines" (S. 3, erster Absatz):
    "Die Benutzerinformation dient dazu, alle Nutzen-Elemente und den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Produkts darzustellen, um den Benutzer eine vollständige, sichere und effektive Produktnutzung zu ermöglichen. Ziel der Hersteller ist außerdem die Kundenzufriedenheit, die Bindung des Kunden an das Unternehmen und die Sicherung von Folgeaufträgen." - Die nun folgende unzulässige Begriffsausweitung von Benutzer zum Laborator findet implizit in einer Abbildung statt (S. 2, Bild 1). Dort schließt eine Box mit dem Titel ‚Benutzerinformation' Tätigkeiten ein, die größtenteils mit Benutzung nichts mehr gemein haben: "Angaben über Transport, Installation, Montage, Inbetriebnahme, (…) Instandhaltung einschließlich Wartung, Beseitigung von Störungen, Demontage, Recycling, …".
  15. Hier im Rahmen des Kognitivismus verstanden als empirische Wissenschaft vom menschlichen Erleben und Verhalten. Die Bewussseinspsychologie des 19. Jahrhunderts klammerte das Verhalten aus, der Behaviorismus bis Mitte des 20. Jahrhunderts hingegen das (bewusste) Erleben.
  16. Nach Dorsch 1998, S. 348 gilt Handlung als "eine oft komplexe Abfolge von Bewegungen, die ein Individuum ausführt. Von dem bloßen Verhalten hebt sich die H. dadurch ab, daß sie auf die Erreichung eines Zieles gerichtet ist."
  17. Zum Beispiel Hacker 1998, Volpert 1994.
  18. Die sowjetisch geprägte Terminologie ostdeutscher Psychologen bevorzugt die Bezeichnung Tätigkeit; um damit zugleich den gesellschaftlichen Wert des Tuns hervorzuheben; schließlich verstand man sich im Sozialismus als Volk der Werktätigen. Tätigkeit gilt dort konsequent als übergeordnete Sinneinheit zu Handlung, Teilhandlung und Operation.
  19. Auch das Meiden negativ wirkender Anreizen gehört hierher: Man beachte dass im aktuellen Kontext sich jede Irritation des Lesers nicht im Sinne eines anregenden Zusatzes auswirkt (vgl. Ballstaedt, Mandl et al.), sondern einfach frustriert! Daher sind Merkmale des beschlossenen Konzepts konsequent und für den Leser 'berechenbar' umzusetzen (Metakriterium der Qualität technischer Anleitungen).
  20. An dem zugrunde liegenden Qualitätsmodell arbeite ich seit über 10 Jahren (vgl. Krause 19 a b); die aktuelle Fassung werde ich demnächst etwas detaillierter beschreiben und ebenfalls zur Diskussion stellen.
  21. Ihr besonderer Wert besteht dabei weniger in einer abschließenden quantitativen Gesamtbeurteilung (Stichwort: Benotung), sondern bei der differenzierten qualitativen Analyse (Stichwort: Profil der Stärken und Schwächen).
  22. Ein formal sehr ähnliches Konzept beim "Handlungslogik verwenden" verfolgt Ring seit 1995 (ders. 1998).
  23. Vgl. Ballstaedt 1997
  24. Unter Berücksichtigung von Zielgruppe, Informationsziele, Produkt und seiner Anwendungssituation.
  25. Für den Technikredakteur ist auch der komplementär deutbare Handlungsbegriff aus der Linguistik von Bedeutung. Für die Technikdokumentation haben ihn Muthig & Schäflein-Armbrüster nutzbar gemacht (dies., u. a. 1999). Der linguistische Begriff der Sprachhandlung verhält sich komplementär zum psychologischen, u. a. weil erstere dem Technikautor, letztere dem handelnden Leser zuzuordnen ist. In einschlägiger Literatur besteht die Tendenz, diesen wesentlichen Unterschied zu vernachlässigen.